Alarm für Steuersünder: „Höchste Sorgfalt bei der Selbstanzeige“
Seit wenigen Tagen gilt das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz. Es bringt unter anderem neue Regelungen für die Selbstanzeige, mit der früher Steuersünder relativ einfach Straffreiheit erlangen konnten.
Dr. Michael Bormann, Gründungspartner und Steuerberater bei der Sozietät Bormann Demant & Partner, warnt: „Ein bisschen Ehrlichkeit reicht nicht mehr, alles muss auf den Tisch“. Besonders schwierig kann dann sein, dass der Betroffene auch die nötigen Unterlagen beibringt, bei ausländischen Banken unter Umständen nicht ganz einfach. Außerdem muss man beachten: „Wenn das Finanzamt eine Prüfung offiziell angekündigt hat“, so Bormann, „ist die Selbstanzeige nicht mehr straffrei“. Allerdings gebe es noch eine Chance bei nur einer telefonischen Ankündigung einer Prüfung. Bormanns Rat: „Genau abschätzen, was an nicht versteuertem Vermögen vorhanden ist und sich professioneller Hilfe bei der Antragsstellung bedienen - das Steuerrecht ist zu kompliziert geworden.“
Redakteur: Bernhard Jünemann
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